Bundesregierung stößt Qualitätsverbesserung in Krankenhäusern an
Gesundheit
In Krankenhäusern soll sich die Patientenbetreuung verbessern. Der Deutsche Bundestag hat im Juli über den Gesetzesentwurf für das sogenannte Krankenhausstrukturgesetz beraten. Dieses soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten und vor allem eine Verbesserung der Qualität der Krankenhausversorgung bewirken.
Ein zentraler Aspekt des Gesetzesentwurfes ist die Einführung der Qualität als Kriterium für die Krankenhausplanung und -finanzierung. Demnach soll die Krankenhausvergütung an Qualitätsaspekte geknüpft werden. Möglich sind sowohl Zu- als auch Abschläge. Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wird das neue Gesetz die „Finanzierung der Krankenhäuser deutlich verbessern“. Es sieht unter anderem auch neue Stellen in der Pflege vor.
Bei den Kliniken stößt das Gesetzesvorhaben allerdings auf kritische Töne. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft Thomas Reumann kritisiert: „Diese Krankenhausreform bietet keine nachhaltige Zukunftsperspektive.“ Stattdessen befürchtet er grofle Probleme: „Der Gesetzesentwurf sieht Einschnitte vor, die die ohnehin schwierige Lage vieler Krankenhäuser verschärfen würden.“
Der Bundesgesundheitsminister unterstrich bei der ersten Lesung im Bundestag: „Wir verbessern die finanzielle Ausstattung und sichern eine gut erreichbare Krankenhausmedizin gerade in der Grund- und Regelversorgung.“ Reumann hingegen sieht noch viel Handlungsbedarf: „Die Krankenhäuser fordern, dass das Reformgesetz finanziell deutlich nachgebessert und in seinem strukturellen Teil grundlegend überarbeitet wird.“